Hinweis zur Verschwiegenheitserklärung für Wahlhelfer*innen und Mitglieder*innen der Wahlvorstände, die hier zum Download bereit steht: Die beigefügte Verschwiegenheitserklärung ist von allen ehrenamtlichen Mitgliedern des Wahlvorstands sowie den am Wahltag eingesetzten Wahlhelfern (vgl. § 12 Abs. 3 der Wahlordnungen) zu unterzeichnen. Pfarrer, pastorale Koordinatoren/ Koordinatorinnen und Pfarrbeauftragte sowie ggf. weitere Mitglieder des Wahlvorstands, die bereits in einem Anstellungsverhältnis mit der Kirchengemeinde/ dem Bistum Osnabrück stehen, müssen jedoch nicht nochmals zur Verschwiegenheit verpflichtet werden
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Franz-Josef Tenambergen
Katholikenrat
Tel.: 0541 318 204
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Thomas Arzner
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Stefan Bange
Bereich Gemeinde-entwicklung und Organisationsberatung im Seelsorgeamt
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Mechthild Revermann
Bereich Gemeinde-entwicklung und Organisationsberatung im Seelsorgeamt
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